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   BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 69/79   

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BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 69/79 (https://dejure.org/1981,20798)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 2 AZR 69/79 (https://dejure.org/1981,20798)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 (https://dejure.org/1981,20798)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvertrag - Irrtümlich Einstufung -

    Auszug aus BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 69/79
    Ordentliche Änderungskündigung einer Angestellten zum Zwecke der Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe der Anlage 1a zum BAT bei irrtümlicher Einstufung in die höhere Vergütungsgruppe (Bestätigung des Urteils des BAG vom 1961-10-16 2 AZR 457/60 = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedenfalls die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung an sich zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen und damit geeignet sein, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - nicht veröffentlicht, zu B III 2 der Gründe).

    Hier will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bewußt aus dem allgemeinen Lohngefüge herausheben und kann deshalb die Vergütung nicht ohne weiteres rückgängig machen (Senatsurteil vom 27. Mai 1981, aaO, zu III 1 c der Gründe; vgl. weiter BAG Urteil vom 24. Mai 1960 - 3 AZR 444/57 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB Änderungskündigung).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Sie führt zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe und ist damit geeignet, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (BAG Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - n.v., zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Es ist jedoch nicht Partei, sondern nur Helfer, so daß sein Rechtsmittel für den Beklagten wirkt und diesen in die Stellung des Revisionsklägers gebracht hat (BAG Urteil vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 -, nicht veröffentlicht; KG, VersR 1975, 452, 453 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Der Streitfall erfordert keine Stellungnahme des Senats zu der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine irrtümlich zu hoch erfolgte Eingruppierung mittels Änderungskündigung dem Tarifrecht anpassen kann (vgl. dazu BAG vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT , BAG vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - [unveröffentlicht]).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedenfalls die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen und damit geeignet sein, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - nicht veröffentlicht, zu B III 2 der Gründe).

    Hier will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bewußt aus dem allgemeinen Lohngefüge herausheben und kann deshalb diese Vergütung nicht ohne weiteres rückgängig machen (Senatsurteil vom 27. Mai 1981, aaO, zu III 1 c der Gründe; vgl. weiter BAG Urteil vom 24. Mai 1960 - 3 AZR 444/57 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB Änderungskündigung).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedenfalls die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen und damit geeignet sein, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - nicht veröffentlicht, zu B III 2 der Gründe).

    Hier will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bewußt aus dem allgemeinen Lohngefüge herausheben und kann deshalb die Vergütung nicht ohne weiteres rückgängig machen (Senatsurteil vom 27. Mai 1981, a.a.O., zu III 1 c der Gründe; vgl. weiter BAG Urteil vom 24. Mai 1960 - 3 AZR 444/57 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB Änderungskündigung).

  • BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80

    Änderungskündigung - Strengere Voraussetzungen

    Die Revision beruft sich aber zu Unrecht auf diese Entscheidung, die durch das nicht veröffentlichte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - bestätigt worden ist, da, wie unter II aufgezeigt, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 MTB II und die Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sich nicht decken, so daß die in der Entscheidung vom 19. Oktober 1961, aaO, aufgestellten Grundsätze auch nicht auf den Streitfall angewandt werden können.

    Während für die soziale Recht fertiglang einer Änderung skündigung aus betriebsbedingten Gründen aber ausreicht, daß dringende betriebliche Erfordernisse die vorgeschlagene Änderung sachlich rechtfertigen und die neuen Arbeitsbedingungen dem Arbeitnehmer zumutbar sind (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter IV 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. Mai 1981, aaO, unter III 1 der Gründe; KR-Rost, § 2 KSchG Rz 955 Hueck, KSchG, 10. Aufl. 1980, § 2 Rz 17), ist eine Änderungskündigung nach § 60 Abs. 2 MTB II erst zulässig, wenn die dringenden dienstlichen oder betrieblichen Erfordernisse eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Vertragsbedingungen nachweisbar unmöglich machen.

  • LAG München, 23.10.2008 - 4 Sa 580/08

    Eingruppierung

    a) Bei bewusst vereinbarter übertariflicher "Eingruppierung"/Vergütung will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer absichtlich aus dem tariflichen, zumal bei beiderseitiger Tarifbindung automatisch gegebenen, Lohngefüge herausnehmen und kann die Vergütung nicht ohne Weiteres - und zumal nicht ohne Änderungsvertrag oder durch Änderungskündigung unter den Voraussetzungen der §§ 2 und 1 KSchG - rückgängig machen (BAG, etwa U. v. 15.03.1991, 2 AZR 582/90, AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969 - B. III. 1. bb der Gründe - U. v. 27.05.1981, 2 AZR 69/79 (nF) - III. 1. c der Gründe -).
  • LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08

    Eingruppierung/Höhergruppierung

    Bei bewusst vereinbarter übertariflicher "Eingruppierung"/Vergütung will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer absichtlich aus dem tariflichen, zumal bei beiderseitiger Tarifbindung automatisch gegebenen, Lohngefüge herausnehmen und kann die Vergütung nicht ohne Weiteres - und zumal nicht ohne Änderungsvertrag oder durch Änderungskündigung unter den Voraussetzungen der §§ 2 und 1 KSchG - rückgängig machen (BAG, etwa U. v. 15.03.1991, 2 AZR 582/90, AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969 - B. III. 1. bb der Gründe - U. v. 27.05.1981, 2 AZR 69/79 (nF) - III. 1. c der Gründe -).
  • LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90

    Änderungskündigung: Anhörung des Personalrats

    Ein Arbeitgeber, der wie die Beklagte grundsätzlich alle Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt, muss zudem die Möglichkeit haben, eine unbewusst oder zu Unrecht erfolgte Höhergruppierung auf das tarifgerechte Maß zurückzuführen (vgl. BAG, AP Nr. 13 zu § 1 KSchG , Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 27.5.1981 - 2 AZR 69/79 -, nicht veröffentlicht und BAG, Urteil vom 15.3.1991 - 2 AZR 579/90 -, ebenfalls nicht veröffentlicht).
  • BAG, 21.06.1983 - 7 AZR 382/81
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.10.1996 - 8 Sa 6/96

    Vereinbarung einer bloßen Besitzstandswahrung im Sinne einer angebotenen

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